Page 4 - Bau Aktuell - April 2018
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Ohne Brumm Brumm?
Was bedeutet das Diesel-Urteil aus Leipzig?
Mit seiner Entscheidung zu den Luftrein- halteplänen in Düsseldorf und Stuttgart hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klarheit geschaffen: Streckenbe- zogene Diesel-Fahrverbote sind grund- sätzlich zulässig, allerdings soll Augen- maß walten.
Demnach ist eine phasenweise Einfüh- rung von Verkehrsverboten zu prüfen (z.B. in Stuttgart zuerst Euro 4) und Über-
gangsbestimmungen sind zugelassen (z.B. in Stuttgart Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019). „Darüber hinaus
bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohner- gruppen“, heißt es aus dem Bundesverwal- tungsgericht.
„Laut dieser Entscheidung dürfen Fahrver- bote nur das letzte Mittel für saubere Luft sein. Für unsere Betriebe hat dieses Urteil hohe Relevanz“, sagt Thorsten Freiberg, Vorstandvorsitzender des Baugewerbever- bandes Schleswig-Holstein. In Kiel und im benachbarten Hamburg würden durch die Entscheidung aus Leipzig streckenbezoge- ne Fahrverbote wahrscheinlicher.
In Kiel liegen die Stickoxid-Werte am viel befahrenen Theodor-Heuss-Ring regelmä- ßig über den zulässigen Grenzwerten. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Land vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verklagt. Die Stadt will aber selbst nach dem Leip- ziger Urteil weiterhin ein generelles Fahr- verbot für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Strecken vermeiden. Der Luftreinhalteplan für Kiel be ndet sich derzeit in Erarbeitung.
In Hamburg hat der Senat nach dem Leip- ziger Urteil bekanntgegeben, dass die im Luftreinhalteplan beschlossenen Durch- fahrtsbeschränkungen für ältere Diesel- Fahrzeuge in Kürze an Abschnitten der Max-Brauer-Allee und an der Stresemann- straße umgesetzt würden. Dort lägen die Werte für Stickstoffdioxid noch über dem EU-Grenzwert.
Der Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig- Holstein plädiert mehr denn je für eine sachlich fundierte Debatte des Dieselthe- mas. „Für uns steht ganz klar im Fokus: Wir wollen Fahrverbote durch Hardware-Nach- rüstung verhindern“, so Geschäftsführer Jan-Nikolas Sontag. „Eine weitere Kenn- zeichnung gleich welcher Art würde das Problem nicht lösen, sondern nur weitere Verwirrung stiften. Fahrverbote würden ins- besondere auch viele regionale Handwerks- betriebe emp ndlich treffen."
 Die berühmt-berüchtigte Messstation am Theodor-Heuss-Ring in Kiel
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    BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2018
Foto:© Hilke Ohrt




















































































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