Page 12 - Bau Aktuell - Februar 2019
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 JAHRESAUFTAKT KONJUNKTUR LANDESPOLITIK VERBAND FACHBEREICH
  Autor
M.A. phil. Hilke Ohrt Pressesprecherin presse@bau-sh.de
   Redaktion BAU AKTUELL
  BAU AKTUELL 1 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
 Investitionen des Landes auf gutem Weg
Die Landesregierung hat die Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt 2019 zum Abschluss gebracht. Die FDP- Landtagsfraktion bezeichnet den Haushaltbeschluss als die richtige Weichenstellung für die Zukunft. Es werde das getan, was sinnvoll und geboten sei. „Wir schließen uns diesem Urteil an“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
Seit Jahren plädiert der Verband für eine Erhöhung der Investitionsquote, die als ein wichtiger Indikator für die Zukunfts-
fähigkeit des öffentlichen Haushaltes und des Landes gilt, und zeigt sich mit der nochmaligen Erhöhung von 10,2 Prozent im Entwurf auf 10,5 Prozent zufrieden. In die Infrastruktur sollen 1,33 Milliarden Euro im Jahr 2019 investiert werden, im Jahr 2016 lag die Ist-Zahl noch bei 733 Mil- lionen Euro, das war eine Investitionsquote von 6,6 Prozent.
„Wir begrüßen, dass die geplanten Inves- titionen in die Verkehrswege sowie in die Infrastruktur wie Hochschulen, Schulen und Krankenhäuser eine erfreuliche Ent- wicklung zeigen. Mit der geplanten Erhal- tungsstrategie und den Mitteln aus dem Landeshaushalt kann der Substanzverzehr gestoppt werden und damit das Volks- vermögen erhalten werden“, so der Ver- bandschef. Eine funktionierende öffentli- che Infrastruktur und Investitionen in den Nachwuchs würden den Wirtschaftsstand- ort nachhaltig sichern.
Das sei auch für die Bauwirtschaft ein wichtiger Eckpfeiler und die Investitionen gäben den Betrieben im Land Planungssi- cherheit. Die regionalen mittelständischen Betriebe und ihre Mitarbeiter stünden mit ihrer Expertise bereit, um die anstehenden Aufgaben qualitativ hochwertig zu erfüllen. Bei rechtzeitiger Planungsankündigung können sich Auftraggeber und Auftragneh- mer über beidseitige Planungssicherheit für eine Ausführung verständigen.
Allerdings merkte Schareck auch an, dass ab sofort und zukünftig ausreichend Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung ge- stellt werden müssten. „Wir brauchen di- gitale Verfahren in den Behörden und wir brauchen eine entsprechende digitale Inf- rastruktur für unsere Betriebe – und zwar flächendeckend“, so Schareck. Über die öffentliche Digitalisierung hinaus seien be- schleunigte und abgekürzte Verfahren bei den Baugenehmigungen und Planfeststel- lungsbeschlüssen wichtig. Hieran müssten
Monika Heinold, Finanzministerin
noch die einen oder anderen Stellschrau- ben gedreht werden.
Haushaltsabschluss 2018
Mit dem vorläufigen Abschluss für das Haushaltsjahr 2018 hat Finanzministerin Monika Heinold im Januar den vorläufi- gen Abschluss für das Haushaltsjahr 2018 mit einem vorläufigen Defizit von rund 1,9 Mrd. Euro bekannt gegeben. Das Defizit sei durch Garantieleistungen für die HSH Nordbank verschuldet. Heinold bezeich- nete die Haushaltsjahre 2019 und 2020 als finanzpolitische Schlüsseljahre: „Jetzt gilt es, Kurs zu halten und unsere Agenda
umzusetzen, auch wenn die Rahmenbe- dingungen schwieriger werden. Wir müs- sen und wir werden weiterhin strukturell ausgeglichene Haushalte vorlegen. Wir investieren in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung. Und wir kümmern uns um unsere Altverpflichtungen. Dabei gilt wei- terhin: Gemacht wird nur das, was dauer- haft finanzierbar ist.“
       Ringen um die Grundsteuer
Im Ringen um die Grundsteuer hat Schles- wig-Holstein einen neuen Kompromiss- vorschlag eingebracht. Das Modell verbin-
det Flächen- und Wertkomponenten. Das bedeutet konkret, dass Bodenrichtwerte in die Berechnung einbezogen werden, die nicht für einzelne Grundstücke, sondern für Zonen in einer Gemeinde/Stadt ermit- telt werden. Damit hat beispielsweise ein Grundstück „in bester Lage“ einen höheren Wert als eines in einer „schlechten Zone“. Um die Bürokratie zu vereinfachen und auch für den Besitzer die Angaben zu erleichtern,
müssten die Fläche von Grund und Boden, die Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes und dessen Baujahr für die Steuerberech- nung angegeben werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Grundsteuer bis 2019 neu geregelt werden müsse. Das Ziel solle eine angemessene Bewertung sein.
   Foto: Pat Scheidemann
Foto: © Frank Peter










































































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