Page 13 - Bau Aktuell - Februar 2019
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   Redaktion BAU AKTUELL
  BAU AKTUELL 1 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
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  Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
Das Kabinett hat am 27. November den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Dazu erklärt der zu- ständige Innenminister Hans-Joachim Grote: „Der Landesentwicklungsplan ist für die Zukunft Schleswig-Holsteins von zentraler Be- deutung. Er gibt den Rahmen vor, in welche Richtung sich unser Land, unsere Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren ent- wickeln werden. Dieser Plan ist unser Leitfaden, unsere Orientierung. Und es sind kluge und wichtige Punkte aufgenommen worden, beispielsweise um den Wohnungsbau voranzubringen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem heutigen Tag mit der Fortschreibung des LEP einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind.“
 Mietwohnungsbau
Für eine zukunftsfähige und ausgewogene
Raumentwicklung werde eine Symbiose des Ausnutzens von Wachstumspotenzialen und des Erhalts dessen, was Schleswig- Holstein ausmache, benötigt. „Die Voraus- setzung zu schaffen, für eine notwendige Weiterentwicklung unseres Landes unter gleichzeitiger Beibehaltung unserer vielfäl- tigen lebenswerten Strukturen, ist das Ziel unseres offenen, flexiblen, neuen Landes- entwicklungsplans sowie den sich daraus ergebenden Regionalplänen,“ so Grote.
Wohnungsbau ermöglichen
„Die Schaffung ausreichenden bezahlba- ren Wohnraums ist eine der zentralen He- rausforderungen unserer Zeit. Mit der Fort- schreibung wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die notwendigen Woh- nungen errichtet werden können“, so Grote. „Mit Ver- und Geboten schaffen wir keinen neuen Wohnraum. Wir müssen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, Flächen für zukunftsorientierten Wohnungsbau auszu- weisen und gleichzeitig eine finanzielle Un- terstützung und Förderung von Investoren sicherstellen. Dann werden wir dieses Ziel gemeinschaftlich mit unseren Kommunen lösen“, so Grote. Durch verschiedene Aus- nahmetatbestände solle künftig auch eine
Überschreitung des wohnbaulichen Ent- wicklungsrahmens ermöglicht werden, so insbesondere bei interkommunalen Verein- barungen, Projekten der Innenentwicklung oder zur Deckung besonderer Wohnbedarfe.
Als Sofortmaßnahme werde wie angekün- digt bereits mit Offenlegung des Planent- wurfes, der wohnbauliche Entwicklungs- rahmen aktualisiert: „Auch in Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungs- bau sind, können bezogen auf ihren höheren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2017 wieder 10 bzw. 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden. In absoluten Zahlen heißt das: Wir schaffen die Möglichkeit, dass dort in den nächsten Jahren rund 36.000 neue Wohnungen entstehen können. Mit zu er- wähnen ist, dass neue Wohnungen insbe- sondere auch dort gebaut werden sollen, wo bereits geeignete Infrastruktur vorhanden ist, in den derzeit über 200 Schwerpunkten für den Wohnungsbau im Land gibt es daher weiterhin keine quantitative Begrenzung,“ so Grote.
Darüber hinaus sind drei weitere Punkte besonders wichtig: Als erstes Bundesland wird dem LEP eine raumordnerische Expe- rimentierklausel im Landesplanungsgesetz zur Seite gestellt. Damit sollen besonders
innovative und möglichst interkommunale Entwicklungsansätze im Zusammenhang mit Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Energiewende etc. modellhaft erprobt wer- den können.
Die Landesregierung setzet künftig auf eine qualitative Wachstumsstrategie; im Blick ist vor allem der engere Verflechtungsraum um Hamburg, eine der dynamischste Wirt- schafts- und Wachstumszone im Land. Zu- dem setzt sie auf die Notwendigkeit, stärker in funktionalen Räumen zu denken und zu handeln. An den Anfang des LEP werde da- her ein neues Kapitel „Vernetzung und Ko- operation“ gestellt.
Weitere Informationen zu diesen Punkten und zum LEP: www.schleswig-holstein.de/ lep-fortschreibung
Der Planentwurf wurde auf der Internet- seite der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH (https://www.bolapla-sh.de/plan/ lep_01) freigeschaltet. Das gesetzlich vor- gegebene Online-Beteiligungsverfahren startete am 18. Dezember 2018 und endet am 17. April 2019.
  Foto: Hilke Ohrt
















































































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