Page 31 - Bau Aktuell - August 2019
P. 31

  NORDBAU SCHLESWIG-HOLSTEIN INNUNGEN VERBAND FACHBEREICH
 31
  Redaktion BAU AKTUELL
   Redaktion BAU AKTUELL
  BAU AKTUELL 3 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
   Erneuter Erfolg unserer Verbandsarbeit auf Landes- und Bundesebene!
Pflichtvorsorge bei natürlicher UV-Strahlung abgewandt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2019 die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsme-
dizinischen Vorsorge beschlossen. Vorge- sehen ist nunmehr eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Be- lastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des Ar- beitsschutzes zu treffen, durch die die Be- lastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird. Das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird zeitnah nach Inkrafttreten der Verord- nung prüfen, inwieweit das Ziel einer ver- besserten arbeitsmedizinischen Prävention für Beschäftigte, die im beruflichen Alltag erhöhter solarer UV-Strahlung ausgesetzt sind, erreicht werden konnte. Evaluiert wer- den soll insbesondere, ob die Angebotsvor- sorge von den Arbeitgebern angeboten und von den Beschäftigten angenommen wird.
Da mit der Beschlussfassung des Bundes- rates die Pflichtvorsorge erst einmal nicht durchgesetzt wird, ist die Bauwirtschaft mit der Beschlussfassung des Bundesrates zu- frieden. Seit Beginn des Jahres 2017 wurde die Einführung einer Angebots- und Pflicht- vorsorge diskutiert. Die Einführung einer Pflichtvorsorge hätte zu einem Tätigkeits- stopp auf deutschen Baustellen geführt. Die wirtschaftlichen Folgen für die Arbeitgeber, aber auch die Folgen insbesondere für den Straßenbau und Wohnungsbau und damit für die Allgemeinheit wären fatal gewesen.
In intensiven Gesprächen mit der Politik konnten letztendlich Verbände des Bau- hauptgewerbes sowie der Garten,- Land- schaft-, und Sportplatzbau durch den Ab- schluss der „Sozialpartnervereinbarung zum Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ das BMAS davon überzeugen, dass eine Angebotsvorsorge zur Sensibilisierung und Aufklärung der Beschäftigten ausrei- chend ist. Ausschlaggebend für den Verzicht auf die Pflichtvorsorge war die Ergänzung der Sozialpartnervereinbarung um eine An- gebotsvorsorge und um Evaluationsverein- barungen der Bau- und Landwirtschaft.
Um auch zukünftig die Einführung einer Pflichtvorsorge zu verhindern, sollten die Betriebe ihre Pflicht zum Angebot der Vor- sorge erfüllen und die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, die Angebotsvorsorge wahrzu- nehmen.
Schwerarbeit: Eisenleger
über die sog. West Balkan-Regelung be- schäftigt, überwiegend im Helferbereich. Trotz des hohen Vergütungsniveaus – der Bau-Mindestlohn gehört zu den höchsten in Deutschland – kann die Baubranche ih- ren Bedarf an Fach- und anderen Arbeits- kräften nicht allein aus dem inländischen Arbeitskräfteangebot befriedigen. „Wer den Bau-Arbeitsmarkt für die Arbeitnehmer aus dem Westbalkan verschließt, riskiert einen Stillstand auf Deutschlands Baustellen,“ so Pakleppa abschließend.
ZDB
    Westbalkan-Regelung trotz Fachkräfteeinwanderungsgesetz
 Trotz Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine Verlängerung der Westbalkan- Regelung unerlässlich, so die Bauwirtschaft. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Arbeitskräften aus der Baubranche mit be- rufspraktischer Erfahrung, innerhalb derer sie vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten er- worben haben, keine Möglichkeit, einen Auf- enthaltstitel in Deutschland zu bekommen. Da die Baubranche aber auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist, fordern wir die Verlängerung der Westbalkan-Regelung. Die für Ende des Jahres vorgesehene Evaluierung muss schnellstens erfolgen, damit die Visa für die Arbeitnehmer auch über 2020 hinaus erteilt werden können.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Eigentlich soll das Gesetz Beschäfti- gung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland erleichtern. Die vorgesehe- ne Ausnahmevorschrift beschränkt einen
möglichen Aufenthaltstitel für Menschen mit berufspraktischer Erfahrung auf die Branche der Informations- und Kommuni- kationstechnologie. „Wer glaubt, dass hier nur hochqualifizierte Fachleute ins Land kommen, irrt,“ so Pakleppa.
„Wenn die sog. Westbalkan-Regelung nicht verlängert wird, ist das für die Bauwirtschaft ein schwerer Rückschlag. Gerade einfache, von heimischen Arbeitnehmern nicht mehr ausgeübte Tätigkeiten (Stichwort: Eisen- biegen) werden von angelernten, aber sehr erfahrenen Arbeitnehmern vom Westbal- kan ausgeführt. Auf diese überwiegend im Wohnungsbau eingesetzten Arbeitnehmer ist das Baugewerbe dringend angewiesen. Denn rund 90 % des Wohnungsbaus wird in Deutschland von den baugewerblichen Un- ternehmen geleistet,“ erklärte Pakleppa.
Aktuell werden in Deutschland etwa 50.000 Menschen pro Jahr im Bauhauptgewerbe
   Quelle: berggeist007 / pixelio.de
Quelle: Thorben Wengert / pixelio.de











































































   29   30   31   32   33