Page 29 - Bau Aktuell - August 2019
P. 29

  NORDBAU SCHLESWIG-HOLSTEIN INNUNGEN VERBAND MEISTERHAFT
 29
 Redaktion BAU AKTUELL
                    Maßgefertigt für Handwerkerinnen und Handwerker: Mit exklusiven Vorsorge- sowie Gesundheits- leistungen unterstützen wir Sie dabei, langfristig
fit am Arbeitsplatz zu bleiben.
Jetzt mitmachen
MeisterDeineGesundheit.de
    BAU AKTUELL 3 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
  Startschuss für die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Handwerksmeister können ab 1. Juni für die erstmalige Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksun-
ternehmen in Schleswig-Holstein eine Zu- wendung des Landes von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Die Meistergründungsprämie ist ein zwei- stufiger Zuschuss des Landes in Kooperati- on mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der IB.SH für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensüber- nahmen und auch Beteiligungen im Hand- werk für Meisterinnen und Meister.
Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Vor Beantragung des Zuschus- ses müssen sich die Antragsteller bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept be- raten lassen. Die Handwerkskammer prüft
IG BAU
Mindestlohnforderung
Die Große Tarifkommission der IG BAU hat am 25. Juni 2019 die Tarifforde- rung zur Mindestlohnrunde beschlossen.
Gefordert wird, ohne dass dies näher be- ziffert wird, eine „kräftige Anhebung“ der vorhandenen Branchen-Mindestlöhne und die Wiedereinführung des Mindestlohns 2 in Ostdeutschland.
Die IG BAU verweist darauf, angesichts der niedrigen Tarifbindung im Osten spiele der Mindestlohn dort eine große Rolle. Die Wiedereinführung des Mindestlohns 2 sei dort notwendig, um die Leistung der Fach- arbeiter zu wertschätzen.
Die Forderung nach kräftiger Erhöhung wurde mit dem Bauboom begründet. Die Beschäftigten sähen die Zuwächse auf den Baustellen und würden eine Beteiligung an der Entwicklung fordern.
Die erste Runde der Mindestlohn-Tarif- verhandlungen findet am 30. August 2019 statt.
das Vorhaben und gibt eine fachliche Stel- lungnahme ab. Anschließend kann die Prä- mie bei der IB.SH beantragt werden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie aus.
Die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzför- derung stellt die zweite Stufe der Meister- gründungsprämie dar. Der Zuschuss hierfür beträgt 2.500 Euro. Der Zuschuss kann erst drei Jahre nach der Gründung bzw. Unter- nehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein neuer Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen und für min- destens ein Jahr besetzt wurde. Damit will das Land die Nachhaltigkeit der Gründung oder Übernahme belohnen.
Das Antragsformular für die Meister- gründungsprämie stellt die IB.SH unter www.ib-sh.de
Die erste Meistergründungsprämie ist an den Elektrotechnikmeister Dennis Florian Huber vergeben worden, der sich mit sei- nem Geschäftspartner Ramon Timm in Le- brade mit der Installation von elektro- und sicherheitstechnischen Anlagen selbststän- dig gemacht.
Hintergrund der Meistergründungsprämie ist das stetig steigende Durchschnittsalter von Betriebsinhaberinnen und -inhabern. Der Anteil der Firmenbesitzer, die über 50 Jahre alt sind, liegt laut Handwerks- kammer Schleswig-Holstein bereits bei 53 Prozent. In den kommenden Jahren steht somit ein Großteil der Unternehmen vor ei- ner möglichen Übergabe. Gleichzeitig sinkt seit 2004 bundesweit die Zahl der Meister.
                MACH DEINE BROTDOSE ZUM
STERNEBUFFET
2x100€
Bonus
Für IKK-Nord- Mitglieder und Arbeitgeber im Handwerk





































































   27   28   29   30   31