Page 11 - Bau Aktuell - Mai 2020
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  CORONA-SPEZIAL KONJUNKTUR PARTNER RESTART DER WIRTSCHAFT BETRIEBE
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    BAU AKTUELL 2 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
   Drei Fragen an Sabine Schmax
Pressesprecherin der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
 Bau aktuell: Im Rahmen der Coron-Soforthil- fe gibt es Zuschüsse für kleine Unternehmen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es darüber hinaus für Betriebe der Bauwirtschaft?
Sabine Schmax: Mit den Zuschüssen aus dem Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig- Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten werden in Schleswig-Holstein ca. 90 Prozent der Betriebe erreicht.*
Für größere Unternehmen steht ein umfang- reiches Unterstützungsangebot durch Darle- hensangebote zur Verfügung. Hierzu gehören spezielle Mittel der KfW mit bis zu 90-pro- zentigen Haftungsfreistellungen, die über die Hausbanken beantragt werden können. Die schleswig-holsteinischen Förderinstitute bie- ten mit Ausfallbürgschaften und ergänzen- den Darlehen und Eigenkapitalhilfen weitere Unterstützung für betroffene Betriebe.
Bau aktuell: Wie stark werden die Maßnah- men bisher nachgefragt?
Sabine Schmax: Die Nachfrage nach den Soforthilfe-Zuschüssen aus Bundesmitteln ist besonders groß. Bisher (Stand 2. April) haben schon 42.000 Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen einen Zuschuss-Antrag bei der IB.SH eingereicht. Rund 24 Millionen Euro sind ausgezahlt worden. Auch Darlehen werden verstärkt nachgefragt.
Bau aktuell: Einige Baubetriebe haben Sorge, dass wegbrechende Aufträge erst in den kom- menden Wochen eintreten. Wie lange werden die Programme aufrechterhalten? Und bis wann sind Antragstellungen möglich?
Sabine Schmax: Anträge auf Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm können bis 31. Mai gestellt werden. Die speziellen Angebote der KfW aus dem Sonderprogramm 2020 mit bis zu 90-prozentiger Haftungsfreistellung für Hausbanken laufen aktuell bis Ende des Jahres. Die übrigen Angebote der Landesför- derinstitute sind zeitlich nicht befristet.
Bau aktuell: Danke für das Interview.
* Anm. der Redaktion: Nach Durchführung des Interviews hat die Landesregierung ein Zuschussprogramm für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten beschlossen (Seite 10).
wie Kurzarbeitergeld oder Kredite aus den Hilfsprogrammen in Anspruch zu nehmen und dann, sobald diese gewährt sind, die Mit- tel zur Beitragszahlung zu verwenden.
Bau aktuell: Wenn ich selbst als Solo-Selbst- ständige bei Ihnen versichert und in Not bin, wie helfen Sie hier weiter?
Ralf Hermes: Unternehmerinnen und Un- ternehmer können hier eine Stundung ihrer Beiträge beantragen. Zusätzlich gewähren wir ganz unbürokratisch eine Reduzierung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträ- ge. Dazu ist eine formlose Selbstauskunft der Betroffenen, dass die aktuellen Einkünfte um mehr als 25 % gesunken sind, grundsätzlich ausreichend. In der momentanen Situation wird die IKK Nord auf Nachweise verzichten.
Bau aktuell: Danke für das Interview.
   Drei Fragen an Ralf Hermes
Vorstand der IKK Nord
Bau aktuell: Herr Hermes, welche Möglich- keiten haben Sie schnell zu helfen?
Ralf Hermes: Wir suchen zusammen mit den Fachebenen nach verschiedenen Lö- sungen, um zügig, konkret und unbürokra- tisch zu helfen, denn viele Selbstständige in Kleinst-, kleinen und mittleren Betrieben sind aktuell stark belastet: Die Auftragsla- ge bricht weg, die Lage in vielen Gewerken verschlechtert sich dramatisch. Die gegen- wärtige Krise bringt nicht nur existenziel- le Ängste um Gesundheit und Leben, sie schlägt mit Wucht auf die Wirtschaft durch. Aus unserer Sicht ist es daher klar, dass wir füreinander Verantwortung übernehmen und pragmatisch helfen wollen. Wir wollen den Selbstständigen im Land Entlastungen anbieten.
Bau aktuell: Können Sie einige Beispiele nennen? Und an wen können sich die Be- troffenen schnell wenden?
Ralf Hermes: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzli- chen Krankenkassen vorübergehend gestun- det werden können. Konkret gilt das Angebot der IKK Nord für diejenigen, die schon jetzt absehen können, dass sie durch die Corona- Krise in eine wirtschaftliche Notsituation ge- raten und die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März 2020 nicht fristgerecht zah- len können. Betroffene haben die Möglichkeit, den Antrag formlos per Mail, Fax oder Brief zu stellen. Wir reagieren schnell und unbürokra- tisch. Ich möchte aber auch erwähnen, dass Betroffene verpflichtet sind, staatliche Hilfen
            Detaillierte Informationen zu den Förder- angeboten finden Sie unter www.ib-sh.de
Beantragung der Stundung, per Mail: ag-service@ ikk-nord.de, Beratung per Telefon: 04331/345-748, 04331/345-794 oder 0395/4509-411
Antrag auf Beitragsminderung für Selbstständige, per Mail: versichertenservice@ikk-nord.de, per Telefon: 0381/367 – 3119
Foto: IKK Nord Foto: © IB.SH







































































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