Page 13 - Bau Aktuell - Mai 2020
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  CORONA-SPEZIAL KONJUNKTUR PARTNER RESTART DER WIRTSCHAFT BETRIEBE
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  Redaktion BAU AKTUELL
 Tarifverhandlungen verschoben
Mit der erneuten Verschiebung reagie- ren die Tarifpartner auf die anhaltenden Kontaktbeschränkungen. Es besteht die Erwartung, dass die Entwicklung des In- fektionsgeschehens bis zum neu ange- setzten Verhandlungsbeginn die Durch- führung von Gesprächen wenigstens in einem kleinen Personenkreis ermöglicht. Weitere Verhandlungstermine sind für den 4. Juni 2020 und den 25. Juni 2020 verabredet.
red
Die drei Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauin- dustrie, die Industriegewerkschaft Bauen-
Agrar-Umwelt und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben einver- nehmlich vereinbart, den Beginn der dies- jährigenTarifrundeerneutzuverschieben.
Nachdem der Auftakt bereits im März aufgeschoben worden war, sind in der
Zwischenzeit Telefonkonferenzen zu Hy- gienevorschriften und zum gesundheitli- chen Schutz der Arbeitnehmer in Corona- Zeiten durchgeführt worden. Nach Ostern hätten die ersten tariflichen Spitzenge- spräche stattfinden sollen. Diese sollen nunam19.Mai2020inBerlinaufgenom- men werden. Die Bau-Arbeitgeber mah- nen aufgrund der Folgen der Corona-Kri- se eine maßvolle Tarifpolitik an.
  BAU AKTUELL 2 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
  Gemeinsam anpacken
Kollegenhilfe als Chance für alle Beteiligten in der Corona-Krise
 Aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kommt es in Be- trieben der Bauwirtschaft zu Kurzarbeit. Einzelne Unternehmen haben schon in der Vergangenheit die sogenannte "Kollegen- hilfe" dazu genutzt, um bei beispielsweise ausbleibenden Aufträgen oder anderen betrieblichen Schwierigkeiten Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden.
Als eine Sonderform der Zeitarbeit be- deutet "Kollegenhilfe" gemäß § 1a Ar- beitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dass Arbeitgeber in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten zur Vermeidung von Kurzar- beit oder Entlassungen ihre Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber überlassen. Eine solche Überlassung ist bis zu einer Höchst- dauer von zwölf Monaten zulässig und setzt lediglich eine vorherige schriftliche Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit voraus. Auf- grund der Beschränkungen der Arbeitnehme- rüberlassung im Baugewerbe ist allerdings bislang nur eine Arbeitnehmerüberlassung zwischen Betrieben des Baugewerbes gemäß § 1b AÜG zulässig.
Bisher hatten Unternehmen, die die "Kolle- genhilfe" als Anbieter oder als Nachfrager nutzen wollten, das Problem, entsprechende Partnerunternehmen zu finden. Auf Initia- tive des ZDB ist die SOKA-BAU tätig gewor- den und bietet nun an, eine Vermittlerrolle zu übernehmen. Bauunternehmen können kostenlos Expressanzeigen auf der Jobbörse www.bau-stellen.de schalten. Die Anzeigen gehen innerhalb von 24 Stunden online und sind 30 Tage verfügbar.
Zusammenarbeit mit Maske und Abstand
Damit will die SOKA-BAU Baubetriebe dabei unterstützen, Kurzarbeit und Entlassungen zu vermeiden und kurzfristig qualifizierte Arbeitskräfte für einen vorübergehenden Einsatz zu gewinnen. Denn aufgrund der Corona-Krise können manche Baubetriebe ihre Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend beschäftigen, während zugleich andere Bau- betriebe händeringend Fachkräfte suchen.
 Kostenfreie Anzeigen im Internet: www. bau-stellen.de
 Fragen zur Unterstützungsmöglichkeit per E-Mail an: jobportal@soka-bau.de
 Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüber-
lassung/Kollegenhilfe im Internet: soka- bau.de
            Foto: ©Gerd Altmann auf Pixabay
CORONA-HILFE











































































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