Page 10 - Bau Aktuell - Februar 2020
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  Autorin
M.A. phil. Hilke Ohrt Pressesprecherin presse@bau-sh.de
     BAU AKTUELL 1 2020 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
 Bund zahlt an Länder
Neuregelung der Städtebauförderung und Neuverteilung der Sozialen Wohn-
raumförderung
Die Bauministerkonferenz hat im Dezember 2019 eine Neuregelung der Städtebauförde- rung und eine Neuverteilung der Sozialen Wohnraumförderung auf den Weg gebracht. Für beide Maßnahmen stellt der Bund den Ländern in diesem Jahr 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung, auch Schleswig-Holstein pro- fitiert davon und das Land stockt die Mittel zudem auf.
Städtebauförderung neu geregelt
Für die Städtebauförderung werden auch in diesem Jahr rund 790 Mio. Euro vom Bund an die Länder fließen. Eine positive Nach- richt für die Bauwirtschaft, die allerdings anmerkt, dass eine sichere langjährige Ver- stetigung der Fördermittel den Kommunen und damit auch den Betrieben mehr Pla- nungssicherheit geben würde.
Inhaltlich haben Bund und Länder eine neue Struktur erarbeitet. Ab diesem Jahr wird es statt der bisherigen acht Program- me nur noch drei Schwerpunkte geben: das Programm „Lebendige Zentren“, das Pro- gramm „Soziale Zusammenarbeit“ und das Programm „Wachstum und nachhaltige Er- neuerung“. Mit der Neustrukturierung soll die Flexibilität erhöht, mit der Konzentrati- on auf drei Kernprogramme die Komplexität reduziert werden.
Auch bei dem Verteilerschlüssel gibt es eine Neuerung: Nach Auslaufen des Soli- darpakts II für den „Ausbau Ost“ werden die ostdeutschen Bundesländer jeweils zwei Prozent weniger Bundesmittel erhalten als
bisher und die frei werdenden Mittel werden auf die anderen Bundesländer verteilt.
Auf Anfrage der Bau aktuell, wie es für den echten Norden aussehe, heißt es aus dem Innenministerium: „Angekündigt ist eine Förderung des Bundes für das Land Schles- wig-Holstein in Höhe von 21,05 Mio. Euro, die durch Landesmittel in gleicher Höhe ergänzt wird.“ Über den kommunalen Anteil könne derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da für einen Teil der kommunalen Fördermaßnahmen eine Förderung unter vergünstigten Konditionen möglich sei; des- sen Anteil hänge von den konkreten Antrag- stellungen der Städte und Gemeinden ab.
Als Ergänzungsprogramm zu den Bund- Länder-Programmen der Städtebauförde- rung gibt es noch das Investitionspakt „So- ziale Integration im Quartier“ von Bund und Ländern 2020. Angekündigt sei eine Förde- rung des Bundes für das Land Schleswig-
Holstein in Höhe von rd. 6,79 Mio. Euro. Die- se Mittel würden ergänzt durch Mittel des Landes in Höhe von rd. 1,35 Mio. Euro, heißt es aus dem Innenministerium. Zusammen mit dem kommunalen Anteil in Höhe von 10 Prozent stünden Schleswig-Holstein dann für 2020 aus dem Investitionspakt insge- samt rund 9,05 Mio. Euro zur Verfügung.
Soziale Wohnraumförderung geht weiter
Im Bereich der Sozialen Wohnraumförde- rung stellt der Bund den Ländern 1 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung. Weitere 500 Mio. Euro kommen über eine Verteiler-Regelung bei den Einnahmen der Umsatzsteuer hinzu. Diese Mittel werden ab 2020 anhand des so- genannten Königsteiner Schlüssels, der sich anhand der Bevölkerungszahlen und der Steuereinnahmen der Länder berechnet, auf die Bundesländer verteilt.
Aus der 1 Mrd. € Bundesmittel würden Schleswig-Holstein 34 Mio. zufließen, be- stätigt das hiesige Innenministerium auf An- frage. Das Gesamtfördervolumen der Wohn- raumförderung in Schleswig-Holstein liegt bei 197 Mio. Euro für 2020 und 788 Mio. Euro für das Gesamtprogramm von 2019 bis 2022.
     Foto: Hilke Ohrt
Foto: Pat Scheidemann
Foto: Bild von yolvin pizan auf Pixabay












































































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