Page 18 - Wahl Spezial - April 2017
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Themenblock
UNTERSTÜTZUNG DER BETRIEBE
4.
Die Evaluation der Regelung des sogenannten Tariftreuegesetzes hat u. E. zu mehr Verwaltungsaufwand, jedoch nicht zu einer signifikanten Mehrbeauftragung, vor allem bei größeren Bauvorhaben durch öffentliche Auftrags- vergabe in Schleswig-Holstein geführt.
Wie stehen Sie zu einer weiteren Evaluation der Regelung des Tariftreuegesetzes?
Wir halten eine weitere Evaluation des Tariftreuegesetzes (TTG) für entbehrlich, weil die letzte Evaluierung bereits eindeutige Ergeb- nisse gebracht hat. Nur 17 Prozent sehen im Tariftreuegesetz (TTG) eine Förderung des Wettbewerbs. Dies geht aus einem Gutachten hervor, dass die SPD-geführte Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Gleichzeitig zeigt es, dass in 90 Prozent aller Unternehmen die Löhne aufgrund der geltenden Tarifverträge bereits vor dem Ge- setz weit über dem neu festgeschriebenen Mindestlohn lagen. 94,5 Prozent der öffentlichen Auftraggeber in Schleswig-Holstein gaben an, dass das TTG den bürokratischen Aufwand erhöht hat. Die Er-
Das Tariftreugesetz hat sich bewährt. Dadurch werden Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer aber auch Unternehmen, die sich an soziale und ökologische Standards halten, vor einem ruinösen Wett- bewerb geschützt.
Außerdem wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer bei der Erfüllung von Aufträgen der öffentlichen Hand nicht
Diese Evaluierung haben wir bewusst im Gesetz implementiert.
Wir müssen in Schleswig-Holstein zu einem Vergaberecht kommen, das kleine und mittlere Betriebe nicht benachteiligt, denn die Evalu- ation des derzeitigen Vergabegesetzes zeigt, dass sich viele kleinere Unternehmen aufgrund des bürokratischen Aufwands nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Die Regelung zum Landesmin- destlohn im bestehenden Vergaberecht ist zudem aus unserer Sicht eine weitere unnötige, den Unternehmen aufgebürdete Last. Die
Der Vorstoß auf Landesebene war grundsätzlich eine gute Idee. Aber Mindestlohn funktioniert nur, wenn er klar geregelt ist und leicht verständlich ist. Nach drei Jahren in der Praxis wird es als intransparent und zu bürokratisch von den Unternehmern und öf- fentlichen Auftraggebern in Schleswig-Holstein mehrheitlich abge- lehnt.
Es muss hier ganz dringend nachbessert werden. Es ist ein Gesetz geschaffen worden, was keine Verbesserungen für Arbeitgeber und
Wir wollen, dass das Land weiterhin gute Arbeit fördert. Jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer muss in Schleswig- Holstein von seinem Lohn bzw. Gehalt leben können. Dies gehört zum Selbstrespekt eines jedes Menschen und bedeutet, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen fair sein müssen. Das Land muss weiterhin in den Bereichen, in denen es selber die Lohn- und Ar- beitsbedingungen gestalten kann, vorangehen. Schleswig-Holstein hat mit seinem Tariftreuegesetz, das insbesondere mittleren Un- ternehmen faire Wettbewerbsbedingungen sichert, eine Vorreiter- rolle in diesem Bereich eingenommen. Auch die Einführung eines
gebnisse der Evaluierung, die den Steuerzahler 81.000 Euro gekos- tet haben, haben dennoch nicht zu einer Kurskorrektur bei dieser Landesregierung geführt. Anders als die jetzige Landesregierung werden wir die Ergebnisse der Gutachter ernst nehmen. Sozialpo- litisch hat das Tariftreuegesetz überhaupt nichts erreicht, da es ein reines ideologisches Blendwerk und ein gutachterlich bestätigtes Bürokratiemonster ist. Das TTG ist für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein eine Wachstumsbremse, das gerade unsere kleinen und mittleren Betriebe im Wettbewerb behindert.
schlechter bezahlt werden als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Dadurch wird Lohndumping durch Ausgliede- rung öffentlicher Aufgaben effektiv verhindert.
Die erste Evaluation im Herbst 2016 hat bestätigt, dass dieser Weg richtig ist. Grundsätzlich spricht nichts gegen weitere Evaluationen in der Zukunft.
zusätzliche Verpflichtung schleswig-holsteinischer Unternehmen durch den Landesmindestlohn bedeutet einen Wettbewerbsnachteil insbesondere für kleine und mittlere Betriebe und ist sozialpolitisch durch den bestehenden Bundesmindestlohn kaum zu rechtfertigen. Wir machen uns dementsprechend für eine Streichung dieser Re- gelung stark. Wir setzen uns deshalb für die Ersetzung der jetzigen Regelung und für ein mittelstands- freundliches Vergaberecht ein.
Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein gebracht hat, aber viele neue Probleme. Daher treten wir für eine Vereinfachung und die Einfüh- rung eines einheitlichen Mindestlohnes in Schleswig-Holstein ein, statt der bisherigen drei Mindestlöhne. Nach unserer Auffassung muss der Mensch von seiner Erwerbsarbeit sicher und in Würde leben können. An dieser Maxime muss sich ein Mindestlohn orien- tieren.
tariflichen Mindestlohns von inzwischen 9,99 Euro pro Stunde bei öffentlichen Ausschreibungen ist vorbildlich. Wir wollen, dass das Land weiterhin seine Vorbildungsfunktion bei der Förderung von guter Arbeit ausfüllt.
Dazu gehört, dass das Tariftreuegesetz des Landes zusammen mit dem Korruptionsregister erhalten bleibt. Der tarifliche Mindestlohn soll jedes Jahr dynamisiert werden. Wir wollen, dass die Bestim- mungen des Tariftreuegesetzes in Zukunft auch für die Kommunen verpflichtend zu erfüllen sind.
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WAHLSPEZIAL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017


































































































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