Page 6 - Bau Aktuell - August 2017
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Es beruht auf Sanktion und Prävention: Bei der Ausübung eines zulassungspflich- tigen Bauhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle oder der damit zusam- menhängenden Werbung liegt ein Verstoß wegen unlauteren Wettbewerbs vor. Der be- troffene Betrieb bekommt bei Feststellung von der Bauinnung eine Abmahnung und muss eine Unterlassungszahlung leisten. Der Clou: Die Werbeabmahnung beinhaltet zusätzlich eine Ausführungsabmahnung für die abgemahnte Werbung!
Ein Baubetrieb ist grundsätzlich verpflich- tet, am Sozialkassenverfahren der Bauwirt- schaft teilzunehmen, wenn er arbeitszeit- lich überwiegend Bauleistungen erbringt. Der BGV meldet Betriebe an die SOKA-BAU, die nicht handwerksrechtlich eingetragen sind. Weitere Informationen: www.regens- burger-modell.de
Nach einer regen Diskussion lag der Be- schlussvorschlag vor, das Regenburger Modell innerhalb eines halben Jahres auf Schleswig-Holstein abzustimmen und dann anzuwenden. Der Beschluss wurde einstim- mig angenommen.
Zum Ausklang der Obermeistertagung gab es anregende Gespräche beim gemeinsa- men Abendessen. Herzlichen Dank an die Sponsoren der Veranstaltung, namentlich an CWS-boco Deutschland GmbH, Innungs- krankenkasse (IKK) Nord, VHV Versicherun- gen, Zeppelin Rental GmbH & Co. KG.
Politische Anregungen zur Obermeistertagung
Thorsten Freiberg hatte als Vorstandvorsit- zender des BGV SH im Rahmen der Ober-
Christof Tatka von perfakta bei seinem Vortrag
meistertagung einige Anregungen an die Politik vorzutragen.
„Zur Investitionsquote ist im Koalitions- vertrag nichts festgelegt. Dem Vernehmen nach soll diese in den kommenden Jahren schrittweise von knapp 6% auf 10% angeho- ben werden. Sie gilt jedoch als zentraler In- dikator im Landeshaushalt für tatsächliche Investitionen und wir regen eine Anhebung auf mindestens 10% an – und zwar ab so- fort“, sagte Freiberg.
Im Koalitionsvertrag sind 500 Mio. in den nächsten Jahren zusätzlich für Investitionen in Infrastruktur, Soziales etc. festgelegt. Al- lerdings handelt es sich um Finanzierungen aus Überschüssen oder Fonds. Die Bauwirt- schaft regt an, dass hieraus keine Beliebig- keit für Infrastruktur und Bau entstehen dürfe. „Wir wollen kein Spielball solcher Überlegungen werden und keine Konkur- renz zu alternativen Feldern aufbauen. Wir brauchen Planungssicherheit.“, so Frei- berg. Auch rege man eine Unterstützung finanzschwacher Kommunen an.
„Die geplanten Investitionen in den Landes- straßenbau zeigen eine erfreuliche Entwick- lung.“ Laut Landesstraßenzustandsbericht der Vorgängerregierung sind jedoch mehr Mittel alleine für den Erhalt notwendig. Da- her sollten die geplanten Mittel für Erhalt und Weiterentwicklung erhöht werden.
Beim Wohnungsbau verwies Freiberg auf die aktuelle Wohnungsmarktprognose 2030 (siehe Seite 9).
„Wir können Bauen schneller und günsti- ger machen, notwendigerweise auch durch Änderungen der Landesbauordnung“, sagte Freiberg. In urbanen Gebieten habe man Nachverdichtungskonzepte durch Auf- stockungsmöglichkeiten und modernen modularen Bauweisen. Lebenszyklen von Gebäuden sollten u.U. kürzer gefasst, die standardmäßige Ausstattung der Gebäude sowie die Wirtschaftlichkeit einiger Preis- treiber in der EnEV überdacht werden. „Ge- gebenenfalls brauchen wir eine Anpassung der Landesbauordnung. Hamburg hat es ja vorgemacht“, so Freiberg.
In Fragen der Digitalisierung sieht der BGV synergetische Potenziale zum Ausschöpfen. Er regt eine flächendeckende Unterstüt- zung von kleinen und mittelständischen Be- trieben an. „Auch das Land sollte Vergaben noch kundenfreundlicher und Planungs- grundlagen flächendeckend harmonisieren und digitalisieren.“
Der Baugewerbeverband hoffe, so Freiberg, dass die Anregungen in der Politik ankämen und freue sich auf weiterhin konstruktive Gespräche.
BA
Teilnehmer während der Vorträge
Angeregter Austausch beim Abendessen zum Abschluss
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BAUAKTUELL Baugewerbeverband Schleswig-Holstein August 2017
Foto: Hilke Ohrt
Foto: Hilke Ohrt
Foto: Hilke Ohrt