Page 14 - Bau Aktuell - Oktober 2018
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Änderungen beim VERGABERECHT geplant
  Die Landesregierung will das Vergabe- recht in Schleswig-Holstein weiter- entwickeln und mittelstandsfreundlicher
gestalten. Der Baugewerbeverband Schles- wig-Holstein begrüßt das Ansinnen an sich, kritisiert allerdings einige Lösungsansätze.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute, am 5. September über den Gesetz- entwurf der Landesregierung zu Neuord- nung der Vergabe in Schleswig-Holstein diskutiert, zu dem der SSW einen Ände- rungsantrag gestellt hatte. Es soll das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig- Holstein ersetzen und zur Verschlankung der Vergabe führen.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit dem neuen Vergabegesetz die Teilha- be kleinerer Betriebe an öffentlichen Aus- schreibungen von Land und Kommunen ermöglicht und dass das Verwaltungsver- fahren vereinfacht werden wird“, sagt Ge- org Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Allerdings kritisiert der Verbandschef, dass die Vereinfachungsprozedur mit „Taschen- spielertricks“ garniert werde.
So wird der Vergabemindestlohn nicht auf- gehoben, sondern schlicht in das Vergabe- recht verschoben“, sagt Schareck. Obwohl die Bauwirtschaft mit unserem eigenen AVE-Mindestlohn nicht unmittelbar betrof- fen ist, erschwert das nachweislich Kon- trollen von dann vier Mindestlöhnen. Der Verband fordert mit Blick auf Verwaltungs-
vereinfachung und Kosteneinsparungen die (weitgehende) Harmonisierung des Verga- berechts mit den Vorschriften in Hamburg. Denn es dürfte doch in Zeiten moderner Verwaltung nicht zumutbar sein, dass glei- che Sachverhalte zu unterschiedlichen Vergaben und damit zu Mehrbelastungen der Betriebe führten. Die Unternehmen müssten nach dem Regionalitätsprinzip un- terschiedliche Anforderungen erfüllen, das widerspreche dem Trend zur gewünschten Verwaltungseinheit. Hierzu zählt auch, dass mit dem Änderungsvorschlag die Nachwei- se des Auftraggebers erfolgen sollen, dass seine Behauptungen richtig sind. Für Bau- aufträge regt der Verband an, das bereits eingeführte PQ-Verfahren hier zielgenau für Bauaufträge vorzuschreiben.
Die Landeregierung setzt zudem auf um- weltbezogene und innovative Aspekte. Um das Bieterverfahren zu vereinfachen, sol- len Betriebe die Einhaltung solcher Krite- rien wie z.B. „Nachhaltigkeit“ in Form von Eigenerklärungen vorlegen. „Es ist zu be- grüßen, dass vergabefremde Aspekte ge- strichen werden, unverständlich ist dann umso mehr, dass auslegungsbedürftige Programmsätze erhalten bleiben sollen. Diese vergaberechtlich auslegbaren Begrif- fe können der Willkür auf nachgeordneter Verwaltungsebene Tor und Tür öffnen“, sagt Schareck. Man brauche hier klare Regelun- gen und Rechtssicherheit.
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     Überwachung von VOB-Präqualifikationsstellen verschärft
A
lich zugängliche Präqualifikationsliste, in die inzwischen mehr als 10.000 Unterneh- men eingetragen sind. Mit dem Eintrag in diese Liste kann jedes an öffentlichen Auf- trägen interessierte Unternehmen seine Eignung gegenüber öffentlichen Auftrag- gebern nachweisen. Darüber hinaus sind Unternehmen, die präqualifizierte Nachun- ternehmer beauftragen, von der GUHaftung befreit.
er Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. führt die öffent-
Die Prüfung der Eintragung der präqualifi- zierten Unternehmen erfolgt durch fünf vom PQ-Verein vertraglich gebundene Stellen, die eine Reihe von Anforderungen erfüllen müssen. Diese sind jetzt deutlich verschärft worden. So müssen sich PQ-Stellen der Überwachung durch die DAkkS unterziehen und Folgendes nachweisen: Qualitätssiche- rung, Mitarbeiterschulungen, leistungsfä- hige IT-Ausrüstung, Dokumentationen zur Unabhängigkeit und Neutralität.
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    BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Oktober 2018
Foto: momius, Fotolia.com















































































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