Page 9 - Bau Aktuell - Dezember 2018
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Ab dem 18. September 2018 können Fa-
milien und Alleinerziehende das Bau- kindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Ban- kengruppe online beantragen. Das Baukin- dergeld ist eine Förderung des Bundesmi-
nisteriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstge- nutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende zu unter- stützen.
Die Nachfrage nach dem Baukindergeld ist hoch. Bereits in der ersten Woche nach Pro- duktstart waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Insgesamt sind es mehr als 35.000 Anträge (Stand 19.11.2018), heißt es aus der KfW-Pressestelle.    BA
BAUKINDERGELD gestartet
SCHLESWIG-HOLSTEIN
      Sanierung von
Kindertageseinrichtungen
Das Familienministerium setzt ein Kita-Sofortprogramm für das Jahr 2019 um. Ziel ist die Förderung kurzfristig geschaf- fener Betreuungsplätze sowie weiterer Qualitätsverbesserungen
in Schleswig-Holsteins Kindertageseinrichtungen. Im Jahr 2019 werden dafür Mittel in Höhe von 15,45 Mio. Euro aus dem Sonder- vermögen IMPULS bereitgestellt.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit den Mitteln neben dem Ausbau der Betreuungsplätze unter anderem Investitions- maßnahmen für die Herstellung von Barrierefreiheit, Schall- schutzmaßnahmen und die Verbesserung der digitalen Infra- struktur in Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie zum neuen Förderprogramm vor, dass auch bauliche Maßnahmen für die Neuschaffung von Sport- und Bewegungs-, Therapie-, Speise-, Ruhe- bzw. Schlafräumen und Mehrzweckräu- men sowie Sanierungsmaßnahmen gefördert werden können. Es stehen also Maßnahmen im Vordergrund, die vor Ort drängen und kurzfristig zu realisieren sind.
Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 01.01.2018 begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Oktober 2019 voll- ständig abgenommen worden sein, die vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlungen sind bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Fördermittel für
Schulbau und -sanierung
Für den schleswig-holsteinischen Schulbau und die Schulsanie- rung werden über das Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes und das IMPULS-Programm des Landes 139 Mio. Euro
bereitgestellt.
Die Mittel kommen aus zwei parallelen Fördersträngen. Schles- wig-Holstein erhält aus dem Kommunalinvestitionsprogramm II des Bundes 99,7 Mio. Euro für die Sanierung von Schulen. Insge- samt wurden 67 Maßnahmen von 49 Trägern angemeldet. Zusätz- lich zum Kommunalinvestitionsprogramm gibt es Sanierungshil- fen aus dem IMPULS-Programm des Landes. 39 Mio. Euro werden für den Bau und die Sanierung von öffentlichen Schulen bereitge- stellt. Für 39 Maßnahmen von 36 Schulträgern können nunmehr Anträge gestellt werden.
Die Fördergelder von Bund und Land (139 Mio. Euro) und den Ei- genanteil der Schulträger zusammengerechnet, wird in Schles- wig-Holstein ein Gesamtvolumen von 359 Mio. Euro für die Sa- nierung von Schulinfrastruktur mobilisiert. Es kommen weitere Mittel hinzu, beispielsweise für das Schultoiletten-Programm oder zum Lärmschutz. Im Programm des Landes steht außerdem ein Fördervolumen im Umfang von 5,7 Mio. Euro für private Schul- träger zur Verfügung. Zudem werden hohe Millionenbeträge für die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
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     BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Dezember 2018
Foto: Hilke Ohrt











































































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