Page 13 - Bau Aktuell - Mai 2021
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   Landeshaushalt 2021: Investitionen beschlossen
Der Schleswig-Holsteinische Land- tag hat den Landeshaushalt 2021 beschlossen. Für Investitionen in 2021
sind rund 1,5 Milliarden Euro vorgese- hen; damit beträgt die Investitionsquote 10,5 Prozent. Auch für die Kommunen ist mehr Geld drin (siehe Seite 15).
Für die Bauwirtschaft sind vor allem die folgenden Infrastrukturmaßnahmen in- teressant: Von den vorgesehenen Inves- titionsausgaben kommen 460 Millionen Euro aus dem IMPULS-Programm und sind für die Hochschulen, die Verkehrs- infrastruktur, den Ausbau von Barriere-
freiheitundverschiedeneMaßnahmenim Küstenschutz vorgesehen. Rund 70 Mil- lionen Euro hat die Landesregierung für Krankenhausneubauten in Neumünster, Itzehoe und Rendsburg und rund 51 Milli- onen Euro für Neu- und Ersatzbauten der Universität Kiel eingeplant. Für den Aus- bau und die Sanierung von Schulgebäu- den sind rund 32 Millionen Euro vorgese- hen; außerdem sollen einige kommunale Sportstätten saniert werden sowie Kul- tur- und Facheinrichtungen. Auch die Di- gitalisierung von Schulen und Verwaltung soll weiter vorangetrieben werden.
red
 Gastbeitrag
Autor
Christof Tatka
perfakta.SH
    BAU AKTUELL 2 2021 / Die Bauwirtschaft im Norden
  Betriebswirtschaft aktuell
Rekordergebnis in 2020 kann „geliehen“ sein
 Betriebe im Baugewerbe weisen für 2020 zum Teil sehr gute Ergebnisse aus. Diese guten Er- gebnisse können im Einzelfall nur eine Ergeb- nisverschiebung in das Jahr 2020 sein. 2021 würde dann ein deutlicher Verlust ausgewie- sen werden. Durch die Steuern auf den erhöh- ten Gewinn und steigende Steuervorauszah- lungen kann eine Liquiditätslücke entstehen.
Anlass
Auslöser für die Ergebnisverschiebung ist die zeitweilige Absenkung der Mehrwert- steuer im Jahr 2020. Wegen der vorüber- gehenden Mehrwertsteuersenkung haben sich bestimmte Kundengruppen bemüht, dass Bauvorhaben, deren Abnahme in nor- malen Jahren für Anfang Januar geplant gewesen wären, vorgezogen wurden - mit einer Fertigstellung im Dezember.
Grundlagen
Bilanziell ergeben sich durch das Vorziehen der Gebäudefertigstellungen Verschiebun- gen in den Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2020. Der Umsatz ist in 2020 gestiegen, die teilfertigen Arbeiten sind gesunken, die Be- triebsleistung wird durch die Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen nach unten korrigiert. Jede Verringerung der teilfertigen Arbeiten führt zu einer Auf- deckung der Gewinnaufschläge für das auf- gelöste Bauvolumen.
Betriebsvergleiche und mehr gibt es bei perfakta.SH e. V. – Handwerk in Zahlen
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebe, die viel für Privat- kunden tätig sind. Wenn zudem die teil- fertigen Arbeiten generell mit niedrigen Kostenansätzen bewertet werden, tritt ein wesentlicher Ergebniseffekt auf. Bei einer Rückkehr zur gewohnten Höhe der teilferti- gen Arbeiten zum Stichtag 31.12.2021 kann für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Verlust ent- stehen. Für Betriebe mit einer geringen Auf- lösung der teilfertigen Arbeiten und mit Be- wertungen zu höheren Herstellungskosten wird der Verschiebungseffekt gering sein.
Kontrolle
Ob Sie von diesem Effekt betroffen sind, kann
Ihnen Ihr Steuerberater sagen oder Sie wen- den sich an perfakta.SH e.V. – Handwerk in Zahlen, die zusammen mit Die Bauwirtschaft im Norden regelmäßig die Betriebsverglei- che für Schleswig-Holstein erstellen. Mehr Informationen unter: www.perfakta.de
Liquiditätslücke
Das gute Ergebnis von 2020 schlägt sich nur zum Teil auf dem Bankkonto nieder. Die vor- gezogene Schlussrechnung führt - je nach- dem, wie systematisch Abschlagsrechnun- gen gestellt werden - nur zu einer geringen Liquiditätsverbesserung. Die Forderung des Finanzamtes für 2020 samt Erhöhung der Vorauszahlung wird ein im Vergleich größe- res Loch in den Kontostand reißen.
Lösung
Wenn Sie von dem beschriebenen Effekt be- troffen sind, sollten Sie:
1. mit Ihrem Steuerberater sprechen,
2. Liquidität für die Steuerzahlung und Vor-
auszahlungen einplanen,
3. beim Finanzamt eine Reduktion der Vor-
auszahlung beantragen,
4. bei der Übersendung Ihres Jahresabschlus-
ses an die Bank auf den Effekt hinweisen.
           Quelle: perfakta





























































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