Page 16 - Bau Aktuell - November 2021
P. 16

  16 BAUWIRTSCHAFT KONJUNKTUR LANDESPOLITIK PARTNER BETRIEBE & INNUNGEN & VERBAND
 Wie Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehlzeiten im Betrieb minimieren können:
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Versichern ist Vertrauenssache. Ganz besonders beim höchsten Gut des Menschen – der Gesundheit. Hier braucht es ein sicheres Gefühl in Kompetenz.
Kennen Sie diesen Ärger wegen vieler Wochen vermeidbarer Fehlzeiten?
Ein Mitarbeiter Ihres Betriebes hat so starke Rückenschmerzen, dass er seinen Hausarzt auf- suchen muss. Dieser sagt: „Wir warten ab. In vielen Fällen gehen die Rückenschmerzen von allein wieder weg. Ich schreibe Sie für zwei Wochen krank. Bewegen Sie sich, so gut das mög- lich ist. Bei Bedarf nehmen Sie eine Schmerztablette.“ Zwei Wochen später hat der Mitarbeiter immer noch Schmerzen. Sein behandelnder Hausarzt regt den Besuch eines Facharztes an. Wartezeit und Krankschreibung dauern vier Wochen. Der Facharzt benötigt eine MRT-Aufnah- me: Wartezeit und Krankschreibung beanspruchen weitere zwei Wochen. Die Schmerzdiagno- se lautet: Ein Gleitwirbel, der von Geburt an da ist, der sich aktuell bewegt hat und auf einen Nerv drückt. Eine MRT-Aufnahme vom Gleitwirbel liegt seit Jahren bei einem Facharzt in dem Wohnort, in dem der Mitarbeiter aufgewachsen ist. Das Ärgerliche daran: Es brauchte acht Wo- chen Wartezeit und Krankschreibung für eine Diagnose, die bekannt war und die mit ein paar wenigen Rückenübungen in die Schmerzfreiheit hätte begleitet werden können.
ren: Unsere Betriebe, denen unter Umstän- den längere unnötige Fehlzeiten nicht mehr ins Kontor schlagen und die Arbeitnehmer, denen schneller geholfen werden wird.“
Die ePA der IKK – Die Innovationskasse Weisen Sie Ihre Arbeitnehmer darauf hin und nutzen Sie sie auch für sich und Ihre Familien
Die ePA der Innungskrankenkasse wird als App für Smartphones in den Stores von Google und Apple kostenlos bereitgestellt. Grundlegende Funktionen wie die Speiche- rung von eigenen Dokumenten oder von Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern wurden schon realisiert.
Ab dem 1.1.2022 werden weitere Leistungs- erbringer eingebunden: Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Hebammen und öf- fentlicher Gesundheitsdienst. Auch Mutter- pass, Impfpass, Zahn-Bonusheft und Unter- suchungsheft für Kinder werden in der ePA digital.
C Mehr zur ePA der IKK – Die Innovations- kasse erfahren Sie hier: https://www. die-ik.de/versicherten-service/patiente- nakte-epa.
 Fälle dieser Art können künftig besser ver- laufen. Seit dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse, in der medizinische Befun- de und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. „Durch die Zusammenführung ihrer Daten können die Beschäftigten ihre medizinische Behandlung in Zukunft noch besser unter- stützen“, sagt Ralf Hermes, Vorstand der IKK – Die Innovationskasse. „Vorhandene Dokumentationen wie Laborbefunde oder Bildmaterial können für anstehende Arzt- besuche genutzt und belastende Doppelun-
Neu ab 1. Oktober 2021:
tersuchungen somit vermieden werden.“ Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesund- heitsdaten liegt in der Hand des Beschäftig- ten. Jeder kann selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang er sie nutzen möchte, welche Daten in der Akte gespeichert und auch wieder gelöscht werden sollen und demnächst festlegen, welchem Behandler er welche Daten zur Verfügung stellt.
„Es scheint im Interesse von Betrieben und Arbeitnehmern durchaus sinnvoll, diese Möglichkeit bereits jetzt zu nutzen,“ sagt Ge- org Schareck, Geschäftsführer des Bauge- werbeverbandes Schleswig-Holstein. „Und ich erwarte, dass beide Seiten davon profitie-
   Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU)
Kennen Sie diesen Ärger wegen unterbrochener Krankengeldzahlung - nur, weil eine Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht abgegeben wurde?
Ein Mitarbeiter Ihres Betriebes ist lange krankgeschrieben. Er hat nach dem Ende des An- spruches auf Zahlung von Entgeltfortzahlung Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Laut Gesetzgeber muss jede neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von sieben Kalendertagen im Original bei der Innungskrankenkasse eingegangen sein. Ihr Mitarbeiter versäumt diese Frist einmal und erfährt, dass die Zahlung seines Krankengeldes in der Folge ruht. Verständlicherweise ist der Ärger groß – beim betroffenen Mitarbeiter und oft auch bei den familiär verbundenen Arbeitgebern.
gital an die Krankenkassen übermittelt. Die IKK – Die Innovationskasse ist dafür bereit.
Die Information der Arbeitgeber erfolgt zu- nächst weiter durch den Arbeitnehmer in Papierform. Ab dem 1. Juli 2022 übermitteln die Krankenkassen die AU den Arbeitgebern digital. „Dieses Vorgehen entlastet die er- krankten Arbeitnehmer und sichert ihnen die lückenlose Zahlung von Krankengeld“, sagt Ralf Hermes, Vorstand der IKK – Die Innovationskasse.
Auch diese Fälle können künftig besser ver- laufen. Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elekt- ronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(eAU) für Arztpraxen grundsätzlich Pflicht. Von diesem Tag an werden die AU-Daten aus technisch ausgestatteten Arztpraxis di-
   BAU AKTUELL 4 2021 / Die Bauwirtschaft im Norden
© iStock.com/ RossHelen











































































   14   15   16   17   18