Page 10 - Wahl Spezial - April 2017
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Themenblock
INFRASTRUKTUR
4.
Nicht nur die letzten Urteile der Obersten Verwaltungsgerichte zu Planungsmängeln, sondern auch die Fragen der Verfahrensdauer selbst bei einfachen Baugenehmigungen tragen einen Teil dazu bei, den Investitionsstau mindes- tens zu halten, wenn nicht gar weiter auszubauen.
Sollten, ähnlich wie nach der Wende, Planverfahrensbeschleunigungen in das geltende Recht aufgenom- men werden?
× ja nein
unter Umständen
unter bestimmten Voraussetzungen:
ja
nein
unter Umständen
× unter bestimmten Voraussetzungen:
Die Planverfahrensbeschleunigungen in den neuen Bundesländern hatten einen speziellen Zweck. Sie sollten die dortige Infrastruk- tur zügig auf den Stand der westlichen Bundesländer bringen. Wir sehen in der aktuellen Lage keine Rechtfertigung für eine ähnlich
ja
nein
× unter Umständen
unter bestimmten Voraussetzungen:
× ja nein
unter Umständen
unter bestimmten Voraussetzungen:
ja
nein
× unter Umständen
unter bestimmten Voraussetzungen:
ja
nein
unter Umständen
unter bestimmten Voraussetzungen:
starke Absenkung der Beteiligungs- und Umweltstandards. Nur un- ter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und von Umweltbelangen ist eine ausgewogene Planung möglich.
Dennoch sehen wir Potential für eine Beschleunigung der Planung von Infrastrukturvorhaben. Wir begrüßen deshalb die Ergebnisse der Bodewig-II-Kommission und setzen uns für eine rasche Um- setzung ein.
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WAHLSPEZIAL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017


































































































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