Page 21 - Wahl Spezial - April 2017
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Themenblock
UNTERSTÜTZUNG DER BETRIEBE
7.
Die große Nachfrage nach Bauleistungen in Schleswig-Holstein öffnet den prosperierenden Baumarkt auch für ausländische Betriebe und Unternehmen im zunehmenden Maße.
Wie soll sichergestellt werden, dass hier keine Inländerdiskriminierung stattfindet?
Drei gültige Mindestlöhne in einem Bundesland haben nicht zur Stärkung der regionalen schleswig-holsteinischen Wirtschaft bei- getragen, sondern nur unnötige Bürokratie geschaffen. Die Be- zahlung der allermeisten Betriebe liegt bereits über dem höchsten Landesmindestlohn. Für die Einkommen der Mitarbeiter gibt es so- mit keinerlei Verbesserungen. Angesichts des geltenden Bundes-
Der faire Wettbewerb kann nur durch wirksame Regeln wie den ge- setzlichen Mindestlohn sowie klare soziale und ökologische Stan- dards bei Vergaben geschützt werden.
Die nötigen Voraussetzungen dafür haben wir bereits geschaffen. Zu unseren Maßnahmen gehören das Tariftreue- und Vergabege-
Durch saubere Ausschreibungen
In einem gemeinsamen Markt müssen gleiche Rahmenbedingun- gen gelten. Wir setzen hier auf die besten Lösungen durch Wett- bewerb – unabhängig davon ob In- oder Ausländer. Damit keine Inländerdiskriminierung stattfindet, müssen wir sicherstellen, dass
Der Mindestlohn in Schleswig-Holstein verhindert, dass über pre- käre Arbeitsverhältnisse und Dumpinglöhne ausländische Unter- nehmen mit inländischen konkurrieren. Eine Diskriminierung kann daher nicht festgestellt werden.
Die Ausschreibung von öffentlichen Bauleistungen ist durch Verga- be- und Vertragsordnung und durch das Tariftreue- und Vergabe- gesetz klar geregelt. Damit wird ein fairer und gleichberechtigter Wettbewerb garantiert und gleichzeitig die wirtschaftliche Ver- wendung öffentlicher Mittel gesichert. Bei der Überschreitung be-
mindestlohns werden wir den Landesmindestlohn aufheben und uns für Erleichterungen bei den Anforderungen zum gesetzlichen Mindestlohn einsetzen.
Nach unserer Ansicht müssen grundsätzlich für ausländische Un- ternehmen oder Subunternehmen die gleichen Regeln wie für In- länder gelten.
setz sowie das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Zudem haben wir die Beratung von EU-Arbeitnehmerinnen und -arbeitneh- mern gestärkt. Aufklärung führt zu einer besseren Transparenz des Wettbewerbes und verhindert Ausbeutung.
es im Wett- bewerb keine ungleichen Bedingungen entstehen und alle Marktteilnehmern entsprechende Regelungen gleichermaßen zur Anwendung bringen.
stimmter Schwellenwerte sind die Vergaberichtlinien der EU anzu- wenden. Diese Richtlinie gilt EU-weit, um eine Diskriminierung auf dem europäischen Markt zu verhindern. Im Umkehrschluss ermög- licht dies auch deutschen Unternehmen, sich auf Ausschreibungen im Ausland zu bewerben.
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WAHLSPEZIAL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017


































































































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