Page 23 - Bau Aktuell - August 2017
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MANTELVERORDNUNG
Ersatzbaustoffe
In einem gemeinsamen Brief haben sich ZDB-Präsident, Dr. Hans-Hartwig Loewen- stein, und HDB-Präsident, Peter Hübner, an Bundeskanzleramtsminister Altmaier, CDU-Fraktionsvorsitzenden Kauder, SPD- Fraktionsvorsitzenden Oppermann und CSU-Landesgruppenvorsitzende Hassel- feldt gewandt und ihre Besorgnis über den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf der Mantelverordnung zum Ausdruck ge- bracht.
Nach Einschätzung der Bauwirtschaftsver- bände würde bei Inkrafttreten der Mantel- verordnung ohne wesentliche Änderungen binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnot- stand im Bereich mineralischer Bau- und Abbruchabfälle drohen. Dieser hätte explo- dierende Entsorgungskosten, große Um- welt- und Verkehrsbelastungen infolge sehr weiter Transportentfernungen und einen erheblichen Mehrverbrauch an Ressourcen zur Folge.
Daher fordern die Wirtschaftsverbände eine grundlegende Nachbesserung der Mantel- verordnung. Zu den Kernforderungen zählen die Anpassung der Schadstoff-Grenzwerte an das Niveau der europäischen Nachbar- staaten, Bauherrenpflichten zu Voruntersu- chungen und Vorplanung, einheitliche Re- gelungen in Bezug auf Probeentnahme- und Analysemethoden sowie der Produktstatus für alle Ersatzbaustoffe.
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BMUB
Brandschutzschalter
BUNDESARBEITSGERICHT
Einsicht in die Personalakte
Erlaubt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, Kopien der in der Personalakte befindli- chen Schriftstücke zu fertigen, besteht kein Anspruch auf Einsichtnahme in die Perso- nalakte unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
RECHT NEWS
Arbeitnehmer können ein Interesse dar- an haben, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen. Ein derartiges Recht ergibt sich bereits aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wo- bei unter einer Personalakte im Sinne der genannten Regelung jede Sammlung von Unterlagen zu verstehen ist, die sich auf die Person des Arbeitnehmers bezieht, unab- hängig von deren Form, Material sowie der Stelle, an der die Sammlung geführt wird. Dieses Recht besteht unabhängig von der Existenz eines Betriebsrates und der Be- triebsratsfähigkeit eines Betriebes. Möchte ein Arbeitnehmer Einsicht in die Akte neh- men, stellt sich häufig auch die Frage, ob
er dies gemeinsam mit einer dritten Person (z.B. einem Rechtsanwalt) tun kann.
In dem vorliegenden Urteil macht das Bun- desarbeitsgericht nunmehr deutlich, dass ein Arbeitnehmer zumindest dann keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsan- walts hat, wenn der Arbeitgeber dem Arbeit- nehmer erlaubt, Kopien der in der Personal- akte befindlichen Schriftstücke zu fertigen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgeschäftsstelle.
Urteil - 9 AZR 791/14 - vom 12. Juli 2016
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den Fehlerlichtbogen Schutzeinrichtungen (Brandschutzschaltern) der DIN VDE 0100- 420:2016-02 ausklammern.
Empfehlenswert ist insbesondere bei pri- vaten Bauherren, dass der Auftragnehmer umfassende Hinweise zur Bedeutung des Schalters gibt und über die Auswirkungen und Folgen der Nichteinhaltung (unter Um- ständen auftretender Fehlerlichtbogen, der zur Brandursache werden kann) aufklärt. Der Unternehmer sollte die vertraglichen Regelungen bezüglich der verwendeten DIN VDE 0100-420 sowie eine etwaige Belehrung über die Auswirkungen - aus Beweisgründen - schriftlich verfassen.
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Die aktuelle DIN VDE 0100-420:2016-02 schreibt bei bestimmten Gebäudetypen und Ge- bäudenutzungsarten einen Brandschutzschalter vor. Das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist zu der Auffassung gelangt, dass keine Notwendigkeit gesehen wird, Fehlerlichtbogen Schutzeinrichtungen zur Gefahren- abwehr zusätzlich zu den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Leitungsschutzschal- tern bauaufsichtlich zu fordern. Damit ist eine Anwendung dieser Norm in Deutschland aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht erforderlich.
Selbst Fach- und Verkehrskreise und die Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elek- tronik, Informationstechnik haben die DIN VDE 0100-420:2016-02 nun auf die Liste der zu überarbeitenden Normen gesetzt.
Insbesondere Generalunternehmer sollten auf die Vorgängerfassung DIN VDE 0100- 420:2013-02, welche die Brandschutzschal- ter nicht enthält, als Vertragsbestandteil verweisen oder die Sonderregelung zu
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  August 2017
Foto: Martin Moritz / pixelio.de


































































































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