Vertragsmuster
Die gemeinsam vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und vom Eigentümerverband Haus & Grund herausgegebenen Vertragsmuster werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet.
Zur Verfügung stehen ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden kann.
Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Dieser Vertrag ist erforderlich sowohl für den Neubau, als auch für den erheblichen Umbau, wenn sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.
Hier finden Sie diese Musterverträge für Ihr Bauvorhaben:
Einzelgewerk Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus Schlüsselfertig
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Ralf SchneiderGeschäftsführer / Syndikusrechtsanwalt
0431 53 54 754r.schneider (at) bau-sh.de