Landesplanungsratssitzung 2024
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Im LEP werden die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes Schleswig-Holsteins festgehalten.
2 LEP Windenergie an Land „Teilfortschreibung und Teilaufstellungen der Regionalpläne“
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins arbeitet an der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) für Windenergie an Land, um den gesetzlichen Anforderungen des Bundes und der EU gerecht zu werden. Ziel ist es, bis 2032 mindestens 3,1 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Ein Eckpunktebeschluss von Dezember 2023 führte zu einem erweiterten Kriterienkatalog, der 50 Prozent mehr Flächen für Windenergie ermöglichen soll, wobei auch in Schutzbelange eingegriffen wird.
Bisher wurden 7,2 Prozent der Landesfläche als potenzielle Nutzungsflächen ermittelt, woraus 3,43 Prozent (54.162 ha) als Vorranggebiete ausgewählt wurden. Diese Gebiete werden in den Regionalplänen festgelegt, wobei die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens mit 1.800 Stellungnahmen derzeit ausgewertet werden.
Die EU-Richtlinie RED III sieht die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor, um Verfahren zu vereinfachen. Allerdings verzögert sich die nationale Umsetzung aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl. Trotz unklarer Gesetzeslage wird weiter mit angepassten Kriterien gearbeitet, um umweltsensible Gebiete wie Vogelzugrouten und Brutplätze von Windkraft auszunehmen.
3 LEP Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“
Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen sieht eine Anpassung vor, die hauptsächlich die Anrechnung von Wohneinheiten betrifft. Künftig sollen Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie kleine Wohnungen (bis 50 m²) nur noch zur Hälfte statt zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Diese Änderung geht auf einen Landtagsbeschluss von Oktober 2023 zurück und wurde in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren überwiegend positiv aufgenommen.
Einige Stellungnehmende forderten jedoch weitergehende Änderungen, wie die Aufhebung des Entwicklungsrahmens oder eine doppelte Anrechnung von Einfamilienhäusern. Diese Vorschläge wurden abgelehnt, da sie den Vorgaben des Bundes-Raumordnungsgesetzes und den Entwicklungsbedarfen der Gemeinden widersprächen.
Die Anpassung wurde einer Umweltprüfung unterzogen, die keine erheblichen negativen Auswirkungen ergab. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens bleibt der Entwurf unverändert. Die Verordnung könnte, vorbehaltlich der Landtagszustimmung im Dezember 2024, im Februar 2025 in Kraft treten.
4 LEP Teilfortschreibung „Gewerbe und Energie“
Der Landesplanungsrat wurde über die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) für die Bereiche Gewerbe und Energie informiert. Dabei soll die Flächenvorsorge für energieintensive und energiewendeaffine Unternehmen verbessert werden, insbesondere in der Nähe von Netzverknüpfungspunkten wie 380-kV-Umspannwerken. Ziel ist es, Schleswig-Holstein bis 2040 zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Unternehmen und unklarer Standortvoraussetzungen können konkrete Standorte im LEP nicht festgelegt werden. Stattdessen sollen Planungsgrundsätze entwickelt werden, während konkrete Entscheidungen auf kommunaler Ebene erfolgen. Dabei wird die Zusammenarbeit zwischen Land, Netzbetreibern, Wirtschaftsförderern und Kommunen als zentral angesehen, ebenso wie die Akzeptanzförderung in der Bevölkerung.
Zudem werden Anpassungen an die Planung von Solar-Freiflächenanlagen erforderlich, um bundesrechtliche Vorgaben und Entwicklungen zu berücksichtigen. Ziele sind der Schutz von Hochertragsböden, die Sicherung der Lebensmittelproduktion und die Freihaltung von Wildkorridoren. Die Fertigstellung der Teilfortschreibung ist noch in dieser Legislaturperiode geplant.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite der Schleswig-Holsteinischen Landesplanung:
Bei Fragen und Anregungen zum Thema Nachhaltigkeit und Digitalisierung wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner Herrn Glomb